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Teilnahmekriterien

DC Pfalz - Zulassungskriterien
Satzung DC Pfalz
 

Pressestimmen:

Henning Seibert,
Das Deutsche Weinmagazin


Das Gütezeichen DC Pfalz soll ... dem Verbraucher ein typisches und wiederholbares Geschmackserlebnis garantieren. Was etwas abstrakt klingt, besitzt einen nachvollziehbaren Hintergrund: Die Pfalz hat für viele Weinliebhaber Markencharakter.

Satzung DC Pfalz der Pfalzwein e. V. (Stand 20.12.2004)

DC-Weine sind typisch für die Pfalz. Sie sind von hochwertiger und kontrollierter Qualität. Eine Kapsel sorgt dafür, dass DC-Weine für die Verbraucher sofort und einfach erkennbar sind. Eine sensorische Prüfung der Weine und ein striktes Qualitätsmanagement garantieren die Hochwertigkeit des Produkts. DC-Weine sind Qualitätsweine!

1. Trägerschaft

Die Pfalzwein e. V. verleiht nach den in der Gütezeichen-Satzung für DC Pfalz festgelegten Regeln auf Antrag das Recht, das Gütezeichen DC Pfalz zu benutzen. Eine Änderung der Satzung bedarf der Zustimmung des Vorstands der Pfalzwein e. V..

2. Projektmanager

Für die qualitative Beratung der Betriebe und die Umsetzung der sensorischen Prüfung ist eine Projektmanagerin/ein Projektmanager DC Pfalz zuständig, die/der in seiner Arbeit dem Vorstand und der Geschäftsführung der Pfalzwein e. V. untersteht. Zur Gewährleistung eines Wissenstransfers auf dem neuesten Stand ist die Projektmanagerin/der Projektmanager DC Pfalz der Abteilung Weinbau und Oenologie des DLR Rheinpfalz angegliedert.

3. Zweck des Gütezeichens

DC Pfalz soll helfen, die Marktposition des Pfälzer Weins zu stärken. Die Besonderheit der Pfälzer Weine soll durch das Gütesiegel, das herausragende Qualität und ein gebietstypisches, sensorisches Profil voraussetzt, herausgestellt werden. Damit sollen Image und Absatz der Pfälzer Weine gefördert werden.

4. Darstellung des Gütezeichens

DC Pfalz-Weine sind an einer silberfarbenen Kapsel leicht erkennbar. Die Kapsel, im folgenden Zeichen genannt, trägt die Aufschrift DC Pfalz. (Abbildung anbei). Logos oder Betriebsname des Weinguts dürfen nicht auf der Kapsel dargestellt sein, d. h. die Kapsel soll ausschließlich für DC Pfalz zur Verfügung stehen.

5. Kreis der Benutzer

Antragsberechtigt zur Verwendung des Gütezeichens sind alle Abfüller von Pfälzer Weinen der für DC Pfalz zugelassenen Rebsorten Riesling, Dornfelder, Weiß-, Grau- und Spätburgunder in der definierten, trockenen Geschmacksrichtung. Die Nutzer des Gütezeichens sind verpflichtet, die Zeichenbenutzungsbedingungen einzuhalten.

6. Weingüte und Prüfbestimmungen

6.1. Das DC Pfalz-Zeichen ist auf Weine der Qualitätsstufe QbA beschränkt. Verpflichtende Angaben auf dem Etikett sind Rebsorte, Jahrgang sowie die Geschmacksangabe „trocken“.

6. 2. Des weiteren gelten die in den Richtlinien für ein Gütezeichen Pfalz Districtus Controllatus Pfalz (DC Pfalz) festgehaltenen Bedingungen zu Rebsorten, Mindestmostgewichten, sensorischem Profil und sensorischer Kontrolle.

7. Antragsverfahren und Zeichenvergabe

7.1. Antragsberechtigte stellen einen Antrag für die Verleihung des Gütezeichens DC Pfalz an den Pfalzwein e. V.. Durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Anmelder die Rechtsverbindlichkeit der Satzungsbestimmungen und sein Einverständnis mit diesen an. Der Anmelder gestattet der Pfalzwein e. V. für die Durchführung der DC Pfalz-Prüfung auf die Daten der Amtlichen Qualitätsprüfungen für Wein und Sekt zurückzugreifen und gegebenenfalls zur Überprüfung seiner Angaben die zuständige Weinüberwachungsbehörde zu befragen. Notwendige Ergänzungen werden in Zusatzbestimmungen bekanntgegeben. Mit der Antragstellung erklärt der Antragsteller sein Einverständnis, dass Pfalzwein e. V. Einblick nehmen kann auf Daten der QbA-Prüfung für die betreffenden DC Pfalz-Weine.

7.2. Dem Antrag ist eine Weinanalyse mit den bei der Qualitätsweinprüfung geforderten Daten beizufügen.

7.3. Bei der Antragstellung müssen noch mindestens 600 Liter des gemeldeten Weins im Besitz des antragstellenden Betriebs sein.

7.4. Der Antragsteller benennt im Antrag die Litermenge des Weins, die Flaschengröße und die Zahl der benötigten Gütezeichen (Kapseln).

7.5. Der Antragsteller liefert für die Prüfung drei Flaschen der Partie ab.

7.6. Für die DC Pfalz-Prüfung ist ein Entgelt von 30 € zzgl gesetzl. Mehrwertsteuer je Partie zu entrichten.

7.7. Der Antragsteller erhält eine schriftliche Mitteilung über die Zeichenvergabe, die Form des Zeichens und dessen praktische Verwendung.

7.8. Pro bezogener Kapsel ist zusätzlich zum Preis der Kapsel ein Entgelt für Werbeaktivitäten in Höhe von 0,10 € zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer an die Pfalzwein e. V. zu entrichten.

8. Widerspruch und Überwachung

8.1. Die Teilnahme an der DC Pfalz-Prüfung setzt einen Verzicht auf Einsprüche gegen die Bearbeitung und Bewertung voraus. Die Entscheidung der DC Pfalz-Kommission ist juristisch nicht angreifbar. Schadensersatzansprüche sind, soweit sie auf Fahrlässigkeiten gestützt werden, ausgeschlossen.

8.2. Der Vorstand der Pfalzwein e. V. kann Betriebe von der Vergabe des Gütezeichens ausschließen, wenn Verstöße gegen die Bedingungen und Regelungen der Satzung, der Geschäftsordnung oder gegen allgemeine, weinrechtliche Regelungen vorliegen. Bei schweren Verstößen kann eine Konventionalstrafe von bis zu 5 € je Flasche der betreffenden Partie verhängt werden.

8.3. Kommt die DC Pfalz-Kommission bei der erneuten, stichprobenartigen Überprüfung der Weinqualität zum Schluss, dass die Qualitätsanforderungen von DC Pfalz deutlich unterschritten werden, behält sich die Pfalzwein e. V. vor, den weiteren Abverkauf der betreffenden Weine mit dem Gütesiegel DC Pfalz zu unterbinden.

9. Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 1. Dezember 2004 in Kraft.

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Weitere Informationen unter ...

www.pfalz.de
www.pfalzwein.de
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www.dcpfalz.de
www.pfaelzische-weinkoenigin.de
www.pfalz-club.net
www.wellviness.de

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