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Teilnahmekriterien

DC Pfalz - Zulassungskriterien
Satzung DC Pfalz
 

Winzerstimmen:

Alexander Lorch,
Weinkellerei Lorch


Wir stehen DC Pfalz sehr positiv gegenüber. Das Gütesiegel ist ein weiteres Vehikel, um die Qualitätsführerschaft und das Image der Pfalz weiter zu verbessern. Zudem gibt es wieder eine positive Neuheit, über die geredet und berichtet werden kann. Für den Jahrgang 2004 planen wir DC Pfalz für unsere Gutsabfüllungen Riesling und Dornfelder, erstmals ergänzt um einen Weißburgunder, zu platzieren. Die geeigneten Weinberge wurden frühzeitig ausgesucht und das gesamte Weinbergsmanagement auf die geforderte Qualität abgestimmt. Wir freuen uns auf interessante und gehaltvolle DC Pfalz- Weine.

Teilnahmekriterien

Richtlinien Districtus Controllatus Pfalz (DC Pfalz)

DC Pfalz-Weine sind grundsätzlich trocken und typisch für die Pfalz. Ein Kennzeichen an der Flasche sorgt dafür, dass DC Pfalz-Weine für die Verbraucher sofort und einfach erkennbar sind. Eine strenge sensorische Prüfung der Weine garantiert die Hochwertigkeit des Produkts.

1. Vergabe des Qualitäts- und Herkunftssiegels DC-Pfalz

Federführend für die Vergabe des Qualitäts- und Herkunftssiegels DC Pfalz ist die Pfalzwein e. V. Änderungen der Richtlinien bedürfen der Zustimmung des Vorstands der Pfalzwein e. V..

Für die qualitative Beratung der Betriebe und die Umsetzung der sensorischen Prüfung ist ein Qualitätsmanager zuständig, der in seiner Arbeit dem Vorstand und der Geschäftsführung der Pfalzwein e. V. untersteht. Zur Gewährleistung eines Wissenstransfers auf dem neusten Stand ist der Qualitätsmanager der Abteilung Weinbau und Oenologie des DLR –Rheinpfalz- angegliedert.

2. Rebsorten

Für Weine mit dem Gütezeichen DC Pfalz werden nur für die Pfalz typische Rebsorten in Alleinstellung zugelassen. Dies sind Riesling, Weiß-, Grau- und Spätburgunder sowie Dornfelder.

3. Mindestmostgewichte

Weine mit dem Gütezeichen DC Pfalz sind Qualitätsweine. Die Mindestmostgewichte müssen beim Dornfelder bei 75° Oe, beim Riesling bei 75° Oe und beim Burgunder bei 80° Oe liegen.

4. Sensorisches Profil

4.1. Definition

Für den Restzuckergehalt gelten die rechtlichen Obergrenzen für die trockene Geschmacksrichtung.

DC Pfalz-Weine müssen mindestens 12 % Vol. Gesamtalkohol aufweisen. Weiterhin muß bei der Etikettierung der Mindestalkoholgehalt von mind. 12 % Vol. (oder höher) aufgeführt sein. Die gesetzliche Aufrundung von 11,75 % Vol. auf 12,00 % Vol. ist erlaubt.

Die Weissweine dürfen nicht von einer Holznote dominiert werden, sondern müssen fruchtbetonte, gebietstypische Weine sein.

4.2. Umsetzung

Die Mitglieder der sensorischen Sonderkommission entwickeln unter Federführung des Qualitätsmanagers und des DLR –Rheinpfalz- Weinprofile für die einzelnen Rebsorten, die sich dem Konzept der Typizität verpflichtet sehen. .

Um die Erzeuger zu schulen und zur Orientierung der DC Pfalz-Sensorikkommision dienen DC Pfalz Profilweine und weinbaulich, önologische Konzepte.

Die Weinprofile unterliegen der Dynamik des Marktes und bedürfen einer ständigen Überprüfung und Weiterentwicklung.

5. Sensorische Kontrolle

DC Pfalz-Weine müssen nach der Qualitätsweinprüfung zusätzlich eine separate Prüfung durchlaufen und dabei sowohl die gehobenen Anforderungen eines Gütezeichens, als auch die speziellen stilistischen Anforderungen für das Gütezeichen DC-Pfalz erfüllen.

Interessierten Betrieben wird eine Faßweinprüfung als Vorprüfung angeboten. Auch in diesem Fall muss nach der Abfüllung eine separate Prüfung nach Ziffer 5 Sensorische Kontrolle a) erfolgen.

Die individuelle Prüferentscheidung und die Kollektiventscheidung der Kommission müssen reproduzierbar sein. Dies wird durch fortlaufende Kontrollen gewährleistet. Diese Anforderungen gelten sowohl für die Qualitätsbeurteilung nach dem 5-Punkte-Schema als auch für das stilistische Einhalten der DC-Pfalz-Profile.

Regelmäßige Schulungen der Mitglieder der DC Pfalz-Kommission stellen deren stilistische Homogenität sicher und gewähren, dass die Weinprofile dynamisch weiterentwickelt werden.

Die DC Pfalz-Kommission besteht mindestens aus 5 Prüfern. Der Durchschnitt der Prüferbewertung muss für einen DC-Pfalz Wein 3 Punkte betragen und die Mehrheit der Prüfer muss die stilistische Anforderung als erfüllt beurteilen.

6. Schadensersatz:

Die Teilnahme an DC Pfalz-Prüfung setzt einen Verzicht auf Einsprüche gegen die Bearbeitung und Bewertung voraus. Die Entscheidung der DC_Pfalz-Kommission ist juristisch nicht angreifbar. Schadensersatzansprüche sind, sowiet sie auf Fahrlässigkeit gestützt werden, ausgeschlossen.

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Weitere Informationen unter ...

www.pfalz.de
www.pfalzwein.de
www.pfalztouristik.de
www.pfalz-marketing.de
www.dcpfalz.de
www.pfaelzische-weinkoenigin.de
www.pfalz-club.net
www.wellviness.de

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